Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hundefriseurin mobil
Die mobile Hundefriseurin Denise Petermann (nachfolgend nur Hundefriseurin genannt) führt alle Pflegebehandlungen nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den zurzeit gültigen Qualitätsgrundsätzen aus. Die Gesundheit des Tieres unter Beachtung des Tierschutzes steht hier im Vordergrund. Behandlungswünsche, die diesem widersprechen, werden nicht ausgeführt.
Die Hundefriseurin arbeitet nach Terminvereinbarung. Sollte der Tier-halter einen Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser rechtzeitig (24 Stunden vorher) abzusagen. Im Fall einer nicht rechtzeitigen Absage behält sich die Hundefriseurin vor, eine Pauschale von 40,00 € geltend zu machen.
Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer/Halter. Der Hundehalter tritt bei Beißvorfällen mit seiner Hundehalterhaftpflicht-Versicherung oder privat für Bissverletzungen und Verdienstausfall ein.
Der Tierhalter versichert, dass es mit dem zu behandelnden Tier bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zu Anzeige gebracht werden musste.
Die Bezahlung der Pflegebehandlung ist unverzüglich und in bar fällig, eine Rechnung wird grundsätzlich ausgeschlossen. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Absatz 1 UstG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Der Hund ist unmittelbar nach der Pflegebehandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch korrigiert werden. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Liegt ein von Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist die Hundefriseurin zu mindestens 2 Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.
Sollte der Hund im Zeitraum der Behandlung erkranken oder sich verletzen, wird primär versucht, den jeweils betreuenden Tierarzt einzuschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich die Hundefriseurin im Sinne des Hundes vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.
Die Haftung von Hundefriseurin wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet die Hundefriseurin im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen, Rötungen und sogenannte Blutohren (Ohrhämatome) entstehen. Hierfür kann die Hundefriseurin nicht haftbar gemacht werden, sondern ist ausschließlich der Halter verantwortlich. Bei starker Verfilzung und/oder Unruhe des Hundes kann es trotz diesbezüglicher Vorsichtsmaßnahmen zu Verletzungen des Hundes kommen, auch hierfür haftet die Hundefriseurin nicht.
Die Hundefriseurin führte eine Bildersammlung einiger Kunden, die eventuell ins Internet auf die eigene Homepage gestellt werden. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er die Hundefriseurin, dann werden die Bilder umgehend von der Homepage entfernt.
Die zum Tier und seinem Besitzer erhaltenen Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
